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Das Urlaubsjahr entspricht grundsätzlich dem Arbeitsjahr, beginnt also jeweils mit dem Eintrittsdatum. Das Urlaubsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.
Das Urlaubsjahr entspricht grundsätzlich dem Arbeitsjahr, beginnt also jeweils mit dem Eintrittsdatum. Das Urlaubsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.